Präsident des Landesarbeitsgerichts Prof. Dr. Johannes Peter Francken im Ruhestand

Datum: 29.10.2010

Kurzbeschreibung: 

Präsident des Landesarbeitsgerichts Prof. Dr. Johannes Peter Francken

Mit Ablauf des 31. Oktober 2010 ist der Präsident des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, Prof. Dr. Johannes Peter Francken, in den Ruhestand getreten.

Herr Prof. Dr. Francken wurde am 12. Oktober 1948 in Mönchengladbach geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg und Münster. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst legte er am 20. Januar 1977 das 2. Juristische Staatsexamen in Baden-Württemberg ab. Am 31. März 1977 trat er in den Richterdienst des Landes Baden-Württemberg ein und begann seine richterliche Laufbahn bei den Arbeitsgerichten Stuttgart, Freiburg und Heilbronn. Am 19. Mai 1980 wurde er zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Am 5. Mai 1990 erfolgte seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Dort übernahm er den Vorsitz der Kammer 10 bei den auswärtigen Kammern in Freiburg.

Am 1. April 2001 wurde Herr Prof. Dr. Francken zum Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg ernannt. In die Amtszeit von Herrn Prof. Dr. Francken fielen zahlreiche für die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes wichtige Ereignisse, so zum Beispiel die Umressortierung der Arbeitsgerichtsbarkeit vom Sozialministerium zum Justizministerium, die Einführung von Neuen Steuerungsinstrumenten (NSI) in der Gerichtsverwaltung und die Einführung des Personalbedarfsbemessungssystems PEBB§Y-Fach. Ein bedeutsames Projekt war während seiner Amtszeit auch der Umzug des Landesarbeitsgerichts in das jetzige Gerichtsgebäude Börsenstr. 6 (zusammen mit dem Finanzgericht Baden-Württemberg). Es ist maßgeblich das Verdienst von Herrn Prof. Dr. Francken, dass das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg heute in einem Gerichtsgebäude untergebracht ist, das zentral in der Stuttgarter Innenstadt gelegen ist, eine gelungene Innenarchitektur besitzt und über eine richtungsweisende technische Ausstattung verfügt.

Leitlinie des Wirkens von Herrn Prof. Dr. Francken als Gerichtspräsident war, dass der Erhalt der Arbeitsgerichtsbarkeit als eigenständige Fachgerichtsbarkeit eine wesentliche Voraussetzung darstellt, um einen effizienten und zügigen Rechtsschutz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einem hohen Niveau zu gewährleisten. Er trat für diese Überzeugung bei vielen Veranstaltungen und in zahlreichen Stellungnahmen ein. In gleicher Weise warb er für seine Auffassung, dass ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz dringend erforderlich sei, um das in vielen Einzelgesetzen zersplitterte und lückenhafte deutsche Arbeitsrecht verständlicher und transparenter zu machen.

Über seine Tätigkeit als Gerichtspräsident und Richter hinaus befasste sich Herr Prof. Dr. Francken intensiv mit wissenschaftlichen Fragen. In seinen zahlreichen Beiträgen widmete er sich schwerpunktmäßig Aspekten der Gerichtsorganisation, des Prozessrechts und der gerichtsnahen Mediation. Er pflegte regelmäßig den Kontakt zu den juristischen Fakultäten des Landes. Am 19. Februar 2004 wurde er zum Honorarprofessor an der Universität Freiburg ernannt. Zum 1. Juli 2008 berief ihn die Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht in den Kreis der sechzehn Herausgeber.

Verbandspolitisch engagierte sich Herr Prof. Dr. Francken mit großem Einsatz im Deutschen Arbeitsgerichtsverband. Im April 2005 wurde er zum Mitglied des Verbandsausschusses gewählt. In seine Amtszeit fiel im Jahr 2007 die 11. Landestagung Baden-Württemberg in Stuttgart, die mit über 400 Teilnehmern eine sehr große Resonanz fand. Seit dem Jahr 2004 fanden darüber hinaus nahezu jährlich Ortstagungen des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes statt, anlässlich derer in enger Kooperation mit Verbänden, Rechtsanwaltschaft, Wissenschaft und ehrenamtlichen Richtern aktuelle arbeitsrechtliche Fragen diskutiert wurden.

Die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg verliert mit Herrn Prof. Dr. Francken eine profilierte Persönlichkeit, die sich nachhaltig für das Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit eingesetzt hat. Herr Prof. Dr. Francken genoss in der Arbeitsgerichtsbarkeit, bei den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, in der Rechtsanwaltschaft und bei den ehrenamtlichen Richtern einen hervorragenden Ruf. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schätzten ihn als fürsorglichen Gerichtspräsidenten. Herr Prof. Dr. Francken hat sich bleibende Verdienste um die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg erworben.

                

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